Heidelberger Turnverein 1846 e.V.
Welcome
Nice that you are here. We are one of the most traditional sports clubs in Heidelberg and offer the right thing for every sports enthusiast – and for the whole family.
Sports we offer
American Football & Cheerleading
Badminton
Basketball
(Beach-) Volleyball
Fitness & health sports
Recreational sport / everyone
track & field Athletics
Rugby
Tennis
Gymnastics
Children's sports school
contact persons
please contact us, we speak english!
Become a member
If you want to join us, just sign in by using the form “Online Anmeldung”. You can find the fees under “Mitgliedsbeiträge” an the terms of insurance coverage under “Versicherungsschutz”.
Online-Anmeldung
Die Aufnahme im Heidelberger Turnverein 1846 e.V. wird gültig, sobald Sie von uns per Post eine Bestätigung erhalten haben. Die hier eingegebenen Daten werden über die SSL-Verschlüsselung unserer Homepage geschützt übertragen.
Anmeldedaten
Mitgliedsbeiträge
Tabelle der
Mitgliedsbeiträge
Durch unterschiedliche Termine und Verfahren der Abteilungen kann es während des Jahres zu Änderungen kommen. Daher sind diese Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen zu den Mitgliedsbeiträgen im HTV wenden Sie sich bitte unter info@heidelberger-tv.de oder Tel. 06221/2 49 36 an die Geschäftsstelle.
Die Beiträge für Kinder und Jugendliche können über Gutscheine zur Bildung und Teilhabe von Jobcentern und Kommunen abgerechnet werden. Senden Sie die Gutscheine an die Geschäftsstelle. Der Beitrag muss allerdings zunächst von Ihnen beglichen werden – Sie erhalten den anrechenbaren Betrag im Nachgang zurückerstattet.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr scheiden Jugendliche automatisch aus der Familienmitgliedschaft aus und werden zu selbstständigen Mitgliedern. Der Ausbildungsnachweis ist ggf. auf der Geschäftsstelle abzugeben.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz ist so umfassend wie möglich geregelt: er gilt nicht nur für die sogenannten “natürlichen Personen” (Mitglieder, Trainer/Übungsleiter, Mitarbeiter usw.), sondern auch für “juristische Personen” (Sportverbände und -vereine, Sportkreise usw.).
Die Ausweitung der Sportbegegnungen auf überregionale, und internationale Ebenen ist in der Sportversicherung ebenfalls berücksichtigt. Für alle Sparten gilt in der Regel, dass der Versicherungsschutz weltweit im In- und Ausland geboten wird.
Schadenfälle, die sich auf dem Weg zu oder von einer versicherten Veranstaltung oder Tätigkeit ereignen, sind mitversichert.
Die Sportorganisationen sind als Veranstalter bei der Durchführung der üblicherweise dem Verbands- oder Vereinsbetrieb zuzuordnenden Veranstaltungen und Unternehmungen versichert. Als Veranstaltungsformen sind z.B. zu nennen: Training, Wettkämpfe, sportliche Demonstrationen, Versammlungen, Tagungen, Lehrgänge oder Abteilungs- und Ausschusssitzungen, nicht öffentliche gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen.
Die drei wichtigsten Grundsätze für die Sportversicherung
Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während kleinere gesundheitliche Schäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.
Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.
Die Gleichbehandlung aller Sportvereine und ihrer Mitglieder muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein. Die Sportversicherung versteht sich als ein Sozialwerk, das es ermöglicht, einem großen Kollektiv von Versicherten einen Schutz zur Verfügung zu stellen, den der Einzelne weder dem Umfang noch dem Beitrag nach jemals für sich erwerben könnte.
Weitere Infos unter www.arag-sport.de
[Quelle: ARAG-Sportversicherung]
Conditions & Statute
here you can find our conditions (“AGB”) and our statute (“Vereinssatzung”). All in german – feel free to contact us for the basic informations in english.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Beitragszahlung
Anfang des Jahres haben wir Ihren Beitrag eingezogen bzw. die Beitragsrechnungen verschickt. Wenn Sie meinen, daß der abgebuchte Betrag oder die Höhe der Rechnung falsch ist, rufen Sie bitte in der Geschäftsstelle an, damit wir die Angelegenheit gemeinsam klären können.
Einige Mitglieder lassen die Abbuchung einfach zurückgehen oder bezahlen ihre Rechnung nicht, ohne sich vorher mit der Geschäftsstelle in Verbindung gesetzt zu haben. Diese Reaktion führt letzten Endes dazu, daß Sie von uns angemahnt werden. Wir meinen, das ist keine gute Lösung. Mißverständnisse lassen sich nur klären, wenn man miteinander redet. Bitte melden Sie sich, bevor Sie Ihre Rechnung einfach wegwerfen oder der Abbuchung widersprechen.
Wenn Sie uns Ihre neue Bankverbindung nicht gemeldet haben oder Ihr Konto nicht gedeckt ist, wird die Abbuchung kostenpflichtig zurückgewiesen. Denken Sie bitte daran, daß Ihr Mitgliedsbeitrag, nach der Satzung, auch ohne Aufforderung durch den Verein pünktlich bezahlt werden muß.
Der Mitgliedsbeitrag ist am Anfang eines Jahres in voller Höhe fällig.
Mitgliedschaft
Ein Austritt entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung im laufenden Kalenderjahr. Gem. §6 Abs. 2 der Satzung ist ein Austritt bis spätestens 30. 11. durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bzw. Geschäftsstelle möglich. Sie wird wirksam am Ende des laufenden Kalenderjahres. Austritte, die nach dem 30.11. beim Vorstand bzw. Geschäftsstelle eingehen, werden demzufolge mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres erst wirksam. Die Kündigungen werden von uns schriftlich bestätigt. Wenn Sie also keine schriftliche Bestätigung von uns bekommen, ist Ihre Kündigung nicht eingegangen. Für den Eingang der Kündigung beim Verein ist das Mitglied verantwortlich.
Wir bitten um Verständnis, daß zur Vermeidung von Mißverständnissen die Übungsleiter des Vereins angewiesen sind, keine Austrittserklärungen entgegenzunehmen. Ferner weisen wir darauf hin, daß eine Paßanforderung und Abmeldung als aktives Mitglied nicht gleichzeitig auch bedeutet, daß das Mitglied aus dem Verein austreten möchte.
In der Familienmitgliedschaft sind die Eltern und alle angemeldeten Kinder unter l8 Jahren enthalten. Nach Vollendung des l8. Lebensjahres wird das betreffende Kind automatisch aus der Familienmitgliedschaft herausgenommen und wird Einzelmitglied, d.h. es wird auch ein separater Beitrag erhoben.
Bitte übersenden Sie rechtzeitig eine Schüler- oder Ausbildungsbescheinigung, dann erheben wir nur den Schüler- oder Studenten Beitrag, sonst müßte der volle Einzelbeitrag gezahlt werden.
Vereinssatzung
Hier finden Sie die
gesamte Vereinssatzung (PDF)
Auszug aus der Satzung des HTV
§ 4 Mitgliedschaft
I. Mitglied kann werden, wer die Vereinssatzung anerkennt und gut beleumundet ist.
II. Mitglieder können natürliche Personen und als korporative Mitglieder rechtsfähige Personenvereinigungen oder Körperschaften sowie sonstige Personenvereinigungen sein.
III. Ehrenmitglied kann jede natürliche Person werden, die sich um die Förderung des Vereins besonders verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder haben ohne Beitragspflicht die Rechte eines Mitgliedes.
§ 5 Beginn der Mitgliedschaft
I. Die Aufnahme als Mitglied in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei der Aufnahme von minderjährigen Mitgliedern soll der Vorstand vom gesetzlichen Vertreter eine schriftliche Einwilligungserklärung zum Beitritt und zur allgemeinen Ausübung des Stimmrechts einholen.
II. Beim Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben.
III. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmeantrags durch den Vorstand. Der Antrag wird durch schriftlichen Bescheid an den Bewerber angenommen. Außerdem gilt er als angenommen, wenn der Vorstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags eine schriftliche Ablehnung erteilt hat. Einer Angabe von Gründen bedarf es bei der Ablehnung nicht.
IV. Ehrenmitglieder werden vom erweiterten Vorstand ernannt. Die Ernennung ist der Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
I. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
II. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Jahresende erfolgen. Er ist mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand schriftlich zu erklären. Die Austrittserklärung muss bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sein.
III. Der Ausschluss durch den erweiterten Vorstand kann erfolgen,
1. wenn ein Mitglied seinen Beitrag trotz zweimaliger Mahnung nicht bis zum Schluss des Geschäftsjahres bezahlt hat,
2. bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung, das Ansehen oder die Interessen des Vereins.
Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gründen mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann binnen eines Monats nach Zustellung schriftlich beim Vorstand Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
§ 7 Beiträge
I. Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu erheben. Die Beiträge sind zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Sie sind Bringschulden.
II. Über die Beitragshöhe entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung. Der Vorstand ist berechtigt, Beitragsmahngebühren festzusetzen.
III. In Ausnahmefällen kann Mitgliedern auf Antrag durch den Vorstand die Zahlung gestundet oder teilweise erlassen werden.
IV. Beitragsrückstände werden nach Mahnung auf Kosten des Mitgliedes durch Postnachnahme oder erforderlichenfalls im Rechtswege eingezogen.
§ 8 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben folgende Rechte:
1. Den Mitgliedern stehen die Übungsstätten des Vereins im Rahmen der Betriebsordnung und/oder der gültigen Übungspläne zur Verfügung. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins bzw. seiner Abteilungen teilzunehmen.
2. Alle Mitglieder haben das Recht, der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie besitzen nach Vollendung des 16. Lebensjahres das Stimm- und Wahlrecht.
3. Für korporative Mitglieder trifft der Vorstand Sondervereinbarungen.
§ 9 Versicherungsschutz
Alle Mitglieder sind gegen Sportunfälle über den Landessportbund Baden versichert. Versicherungsschutz gegen Diebstähle und Verlust von Kleidungsstücken, Wertsachen und anderen Gegenständen in den Umkleideräumen und/oder auf den Übungsstätten besteht nicht.
Heidelberger Turnverein 1846 e.V., Carl-Bosch-Str. 10, 69115 Heidelberg
Geschäftsstelle: Tel. 06221/2 49 36