09. Juli 2022

Reischmann-Bahnstadtlauf 2022

Liebe Läuferinnen und Läufer,
wir machen einen neuen Anlauf: Reischmann-Bahnstadtlauf am 09. Juli 2022
Euer Orga-Team Bahnstadtlauf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bahnstadtlauf 2022

1 Voraussetzungen
(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen
(2) Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung vorzunehmen.

 2 VERTRAGSSCHLUSS
Die Anmeldung ist nur online über den unter https://bahnstadtlauf.de einzusehenden Link zum Portal der Firma DE-Timing möglich. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.

 3 ZAHLUNG
(1) Die Teilnahme-Gebühren werden per Bankeinzug von Heidelberger Turnverein 1846 e.V. eingezogen.
(2) Maßgeblich für die Gültigkeit der Anmeldung ist der Eingang der vollen Anmeldegebühr auf o. g. Konto. Teil- oder Ratenzahlungen können nicht vorgenommen werden. Eventuelle anfallende Bank- oder sonstige Gebühren gehen zu Lasten der Teilnehmer.

 4 AKKREDITIERUNG
(1) Am Tag des Laufs meldet sich das ganze Team bzw. der Läufer am vorgesehenen Meldestand an und zeigt einen Ausweis vor. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Zusätzlich zu der ausgefüllten Vollmacht muss die bevollmächtigte Person die offizielle Anmeldebestätigung des Teilnehmers bei der Akkreditierung vorlegen. Die Unterlagen werden nicht zugesendet. Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt am Veranstaltungstag in der Sporthalle der Grundschule am Gadamer-Platz 3, 69115 Heidelberg.(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

5 AUSFALL DER VERANSTALTUNG/NICHTANTRETEN
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.

 6 HAFTUNG
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(3) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungs- und sonstige Gegenstände die während der Veranstaltung abhandenkommen, wenn keine grobe Pflichtverletzung des Veranstalters vorliegt. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.
(4) Mit Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

 7 UMFANG UND VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
(1) Wir erheben und verarbeiten ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur, soweit dies nach Art.6 Abs.1 S.1lit. b DSGVO zur Durchführung der Veranstaltung und der damit verbundenen Leistungen erforderlich ist. Auf Basis von Art.6 Abs.1 S.1 lit. f DSGVO verarbeiten wir die Ergebnislisten. Diese veröffentlichen wir im Anschluss an die Veranstaltung zum Zwecke der Berichterstattung an Teilnehmer, Presse sowie Interessierte auf unseren eigenen Medienkanälen und innerhalb der Sportverbände und der Öffentlichkeitsarbeit. Auf gleicher Basis wird Bildmaterial der Veranstaltung veröffentlicht.
(2) Die Verwendung personenbezogener Daten darüber hinaus erfolgt nach Art.6 Abs.1 S.1 lit. a DSGVO regelmäßig nur nach ihrer Einwilligung, etwa wenn Sie der Zusendung von Veranstaltungsinformationen mittels E-Mail zugestimmt haben. Ihre Einwilligung können sie jederzeit mit Nachricht an den Verantwortlichen widerrufen.
(3) Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist, etwa in medizinischen Notfällen oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen wie etwa handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften oder auf Basis eines berechtigten Interesses, z. B. für Sponsoring und Bekanntmachung von Folgeveranstaltungen.

 8 SPEICHERUNG
(1) Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzten oder sonstigen Vorschriften, denen wir unterliegen, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

9 IHRE RECHTE
(1) Im Rahmen der DSGVO haben sie verschiedene Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten, die wir verarbeiten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie eventuellen Widerspruch.
(2) Sofern Sie von einem dieser Rechte Gebrauch machen wollen, Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben oder sich über die Verarbeitung beschweren möchten, wenden sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. Weiterhin können Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

10 BILDAUFNAHMEN
(1) Wir machen während bzw. von der Veranstaltung Bildaufnahmen im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen und stellen Ihnen diese auf unseren Online-Medien zur Verfügung.
(2) Wir verarbeiten Bildaufnahmen der Veranstaltung, auf der einzelne Personen identifizierbar sein können, auf Basis eines berichtigten Interesses gemäß Art.6 Abs.1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse liegt darin in der Berichterstattung rund um unsere Laufveranstaltung.
(3) Die Bilder werden in verschiedenen Medien veröffentlicht, wo sie potentiell unbegrenzt gespeichert bleiben. Sie können Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung von uns verlangen, oder Widerspruch aus persönlichen Gründen gegen die berechtigten Interessen erheben. Dazu können sie sich auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren.

Heidelberger Turnverein 1846 e.V., Carl-Bosch-Str. 10, 69115 Heidelberg

Mail: bahnstadtlauf@heidelberger-tv.de

Kontakt

Orga-Team

Bahnstadtlauf 2020

bahnstadtlauf@heidelberger-tv.de
06221-24936 (Mo-Fr, 9-12 Uhr)

Dieser Lauf ist wirklich eine sympathische Veranstaltung, die dem Begriff “Lokalkolorit” eine eigene Dimension verleiht.

Annette Judith Scholl

Laufreport

Impressionen der letzten jahre

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Bei Interesse an einer HTV-Mitgliedschaft, bitte den Aufnahmeantrag ausfüllen und diesen an den Heidelberger Turnverein 1846 e.V., Carl-Bosch-Straße 10, 69115 Heidelberg senden. Unsere Geschäftstelle wird sich dann mit Dir/Euch in Verbindung setzen.

Oder hier "Online-Anmeldung" klicken und einfach ausfüllen und senden:

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Nachdem Sie Ihre Daten unten ausgefüllt und an uns übersendet haben, erhalten Sie eine Email. Die Aufnahme im Heidelberger Turnverein 1846 e.V. wird gültig, sobald Sie von uns per Post eine Bestätigung erhalten haben.

 

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    Bitte nehmen Sie mich/uns in folgende(n) Abteilung(en) auf:
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    Familienmitglieder

    Ermäßigter Betrag
    Ja, ich bin Schüler(in), Student(in), in Ausbildung oder leiste ein FSJ/den BuFDi und beantrage trotz Volljährigkeit den ermäßigten Beitrag. Den Nachweis füge ich im nächsten Feld an.

    Heidelberg-Pass (nur Kindersportschule)
    Wir verfügen über einen gültigen Heidelberg-Pass. Sollte dies in Zukunft nicht mehr zutreffen, werde ich Sie informieren.

    Nachweis hochladen (möglich sind: jpg, pdf, png, gif):


    Foto- und Bildmaterial
    [checkbox fotos-bilder "Hiermit stimme ich der Verwendung von Bild- und Fotomaterial durch den HTV und seine Abteilungen in den Internetauftritten des Hauptvereins und der Abteilungen, sowie in den gedruckten "HTV Nachrichten" zu. Diese Einwilligung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist an die Geschäftsstelle zu richten."]Hiermit stimme ich der Verwendung von Bild- und Fotomaterial durch den HTV und seine Abteilungen in den Interetauftritten des Hauptvereins und der Abteilungen, sowie in den gedruckten "HTV Nachrichten" zu. Diese Einwilligung kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist an die Geschäftsstelle zu richten.


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    Die Satzung habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie hiermit an.

    Die Beitragsordnung habe ich zur Kenntnis genommen.

    Hiermit ermächtige ich, bis zum Widerruf dieser Erklärung, den Heidelberger Turnverein 1846 e.V., zu Lasten meines oben angegeben Kontos, jährlich im Voraus den fälligen Beitrag abzubuchen.


    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen. Unter Beachtung des jeweils gültigen Datenschutzgesetzes bin ich damit einverstanden, dass meine Daten im Rahmen der Mitgliederverwaltung gespeichert und vereinsintern verwendet werden.*

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    Mitgliedsbeiträge

    Mitgliedsbeiträge

    Durch unterschiedliche Termine und Verfahren der Abteilungen kann es während des Jahres zu Änderungen kommen. Daher sind diese Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen zu den Mitgliedsbeiträgen im HTV wenden Sie sich bitte unter info@heidelberger-tv.de oder Tel. 06221/2 49 36 an die Geschäftsstelle.

    Die Beiträge für Kinder und Jugendliche können über Gutscheine zur Bildung und Teilhabe von Jobcentern und Kommunen abgerechnet werden. Senden Sie die Gutscheine an die Geschäftsstelle. Der Beitrag muss allerdings zunächst von Ihnen beglichen werden - Sie erhalten den anrechenbaren Betrag im Nachgang zurückerstattet.

    Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr scheiden Jugendliche automatisch aus der Familienmitgliedschaft aus und werden zu selbstständigen Mitgliedern. Der Ausbildungsnachweis ist ggf. auf der Geschäftsstelle abzugeben.