Ab 3. November 2021 gilt in Heidelberg und landesweit die sogenannte Warnstufe der aktuellen Corona-Landesverordnung (gültig seit 28. Oktober 2021).

Damit gelten strengere Maßnahmen für die Teilnahme am Trainingsbetrieb:

  • Sport in Innenräumen & Aufenthalt in geschlossenen Räumen (auch Umkleidekabinen): Zutritt nur für Geimpfte, Genesene. Nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR Test.
  • Sport im Freien (ohne Nutzung der Umkleidekabinen): Zutritt nur für Geimpfte, Genesene. Nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR- oder Antigen Test 
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Der Schülerstatus ist durch ein entsprechendes Ausweisdokument nachzuweisen.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht, aber negativer Antigen Test notwendig:
  • beschäftige Personen (z. B. Trainer*innen, ÜL), unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind (CoronaVO Sport vom 04.11.21)
  • Jugendlichen bis 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.

Der Anbieter bzw. Veranstalter (in unserem Fall der/die ÜL vor Ort) sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet!

 

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien:

Für nicht-immunisierte Sportler*innen und sonstige daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer*innen; Schieds- und Kampfrichter*innen) ist in geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend (CoronaVO Sport vom 04.11.21).

 

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 28. Oktober)

Regelungen für den Sport (CoronaVO Sport, gültig ab 05. November)