Mit der ab 1. Juli 20 gültigen Verordnung für den Sport sind wesentliche Lockerungen verbunden. Wir nähern uns allmählich einem normalen Sportbetrieb mehr und mehr an.

Was ist neu?

  1. Mit der neuen Verordnung können Gruppen bis zu 20 Personen trainieren. Während der gesamten Übungseinheiten soll ein Abstand von 1,50 Metern gewährleistet werden, davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
  2. In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Kontaktsportarten und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare bzw. -gruppen zu bilden.
  3. Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe sind – auch im Breitensport – in allen Sportarten wieder zulässig. Erlaubt sind zunächst Veranstaltungen bis zu 100 Sportlerinnen und Sportlern und 100 Zuschauerinnen und Zuschauern, ab 1. August bis einschließlich 31. Oktober 2020 Veranstaltungen mit insgesamt 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern (siehe CoronaVO Sport § 4 Abs. 3).
  4. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Weitere Details und häufige Fragen und Antworten findet Ihr unter https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli