In Heidelberg gilt zur Zeit die Inzidenzstufe 2 (10 bis 35) der zum 26. Juli in Kraft getretenen neuen Landesverordnung.
Somit gelten folgende Regelungen für den Sport:
Training:
- die Maskenpflicht gilt weiterhin in den Hallen, außer beim Sporttreiben
- die Maskenpflicht gilt weiterhin im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
- die Dokumentationspflicht bleibt bestehen!
- Freizeit- und Amateursport ist im Freien und in der Halle ohne Personenbeschränkung erlaubt
- ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis (3G) ist im Freien und in der Halle nicht erforderlich (solange Stufe 2 gilt)
Wettkampf:
Für Wettkämpfe gilt eine Personenbeschränkung bei der Zuschauerzahl
(Beschäftigte und sonstige Mitwirkende sowie Sportler*innen werden bei der Ermittlung der zulässigen Anzahl der Zuschauer*innen nicht berücksichtigt)
- im Freien max. 750 Personen, bei über 200 Personen Maskenpflicht auch im Freien, ohne 3G-Nachweis, der Mindestabstand ist einzuhalten
- in der Halle max. 250 Personen oder max. 20 % der zugelassenen Kapazität, ohne 3G-Nachweis, Maskenpflicht, der Mindestabstand ist einzuhalten
- oder max. 60 % der zugelassenen Kapazität, mit 3G-Nachweis, Maskenpflicht, ohne Abstandsgebot
Wer eine Wettkampfveranstaltung abhält, hat ein Hygienekonzept zu erstellen und eine Datenverarbeitung durchzuführen.