Seit dem 23. Februar gilt in Baden-Württemberg die neue CoronaVO des Landes. Der Stufenplan wurde angepasst und die Alarmstufe II fällt weg.
Damit gilt wieder die Warnstufe mit folgenden Regelungen:
3G-Regel für den Sport drinnen und draußen
Ohne Testnachweis:
- Unter 6-Jährige und Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
- Schülerinnen oder Schüler unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen
- Ausnahme Schulferien: Nicht immunisierte 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu geschlossenen Räumen einen Antigen-Testnachweis vorlegen. Die Zutrittsregelungen für immunisierte Schülerinnen und Schüler sind in den Ferien die gleichen wie die für die immunisierten sonstigen Personen
- Sportangebote in den Ferien im Freien können von 6- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schülern generell ohne Nachweis besucht werden
- sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig) und Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung STIKO gibt
Für Sportveranstaltungen gilt:
- In Innenräumen: maximal 60 % Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Besucher:innen
- Im Freien: maximal 75 % Auslastung, aber nicht mehr als 25.000 Besucher:innen
- In beiden Fällen gilt die 3G-Regel
- Maskenpflicht (siehe unten)
- der Veranstalter muss weiterhin ein Hygienekonzept erstellen
Weiterhin gilt:
- FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in geschlossenen Räumen (außer bei der direkten Sportausübung), ebenso im Freien, wenn der Mindestabstand nicht durchgängig eingehalten werden kann
- Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden
- Abstands- und Hygieneregeln
Weitere Infos zu den derzeit gültigen Regelungen: