Seit Mittwoch, 17. November 2021, gilt die sogenannte Alarmstufe und damit eine weitere Verschärfung der Maßnahmen.
Für den Trainings- und Übungsbetrieb gilt:
- Sport in Innenräumen & Aufenthalt in geschlossenen Räumen (auch Umkleidekabinen): Zutritt nur noch für Geimpfte & Genesene (2G)
- Sport im Freien (ohne Nutzung der Umkleidekabinen): Zutritt nur für Geimpfte & Genesene. Nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR-Test
AUSNAHME: für beschäftige Personen (z. B. Trainer*innen, ÜL*innen) – unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind – ist auch in der Alarmstufe ein Antigen-Schnelltest ausreichend (nicht älter als 24 Stunden) (CoronaVO Sport vom 04.11.21).
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Der Schülerstatus ist durch ein entsprechendes Ausweisdokument nachzuweisen.
- Jugendlichen bis 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen
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Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
Der Anbieter bzw. Veranstalter (in unserem Fall der/die ÜL vor Ort) sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet!
Weiterhin gilt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer beim Sport), sowie im Freien, wenn ein Abstand von mind. 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Auch die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.
Für Wettkämpfe und Sportveranstaltungen gilt:
- Zuschauer*innen: Zutritt in Innenräumen und im Freien nur 2G
- Sportler*innen: Zutritt in Innenräumen nur 2G, im Freien 3G (nur PCR-Test)
ACHTUNG! Keine Ausnahme mehr für an Wettkampfserien und Ligabetrieb teilnehmende Sportler*innen sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden.
Weitere Infos zu den derzeit gültigen Regelungen:
Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 28. Oktober)
Regelungen für den Sport (CoronaVO Sport, gültig ab 05. November)