Seit Mittwoch, 17. November 2021, gilt die sogenannte Alarmstufe und damit eine weitere Verschärfung der Maßnahmen.

Für den Trainings- und Übungsbetrieb gilt:

  • Sport in Innenräumen & Aufenthalt in geschlossenen Räumen (auch Umkleidekabinen): Zutritt nur noch für Geimpfte & Genesene (2G)
  • Sport im Freien (ohne Nutzung der Umkleidekabinen): Zutritt nur für Geimpfte & Genesene. Nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR-Test 

AUSNAHME: für beschäftige Personen (z. B. Trainer*innen, ÜL*innen) – unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind – ist auch in der Alarmstufe ein Antigen-Schnelltest ausreichend (nicht älter als 24 Stunden)  (CoronaVO Sport vom 04.11.21).

Ausgenommen von der Testpflicht sind:
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Der Schülerstatus ist durch ein entsprechendes Ausweisdokument nachzuweisen.
Ausgenommen von der PCR-Testpflicht, aber negativer Antigen-Schnelltest notwendig:
  • Jugendlichen bis 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.

Der Anbieter bzw. Veranstalter (in unserem Fall der/die ÜL vor Ort) sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet!

Weiterhin gilt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer beim Sport), sowie im Freien, wenn ein Abstand von mind. 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Auch die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen.

 

Für Wettkämpfe und Sportveranstaltungen gilt:

  • Zuschauer*innen: Zutritt in Innenräumen und im Freien nur 2G
  • Sportler*innen: Zutritt in Innenräumen nur 2G, im Freien 3G (nur PCR-Test)

ACHTUNG! Keine Ausnahme mehr für an Wettkampfserien und Ligabetrieb teilnehmende Sportler*innen sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden.

 

Weitere Infos zu den derzeit gültigen Regelungen:

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 28. Oktober)

Regelungen für den Sport (CoronaVO Sport, gültig ab 05. November)