Mit der neuen Corona-Verordnung Sportstätten des Landes vom 22. Mai 2020 gibt es auch für den Sport weitere Lockerungen. Ab dem 02. Juni ist das Training innerhalb geschlossener Räume unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt, das bedeutet, auch die Sporthallen können wieder öffnen. Unsere Hallen sind ab dem 15. Juni wieder für den Sportbetrieb geöffnet, die Klingenteichhalle sogar schon ab dem 02. Juni.

 

Sowohl für den Sport im Freien, als auch in der Halle, gelten folgende Änderungen:

  • Gruppengröße bei Training mit Bewegung im Raum: max. 10 Personen (9+1), wobei jeder Person eine Fläche von 40 m² zur Verfügung stehen muss
  • bei Training an festen Geräten und auf persönlichen Matten (Beibehaltung eines festen Standorts) sind auch größere Gruppen möglich, wobei jeder Person eine Fläche von 10 m² zur Verfügung stehen muss
  • dabei muss ein Abstand von 1,5 m durchgängig eingehalten werden
  • ACHTUNG: in geschlossenen Räumen sind hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt!

 

Weiterhin gilt (auch für den Sport in der Halle):

  • Kein Körperkontakt! Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt
  • Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden
  • Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere in den Hallen, müssen sichergestellt werden
  • Umkleiden und Duschen dürfen nicht genutzt werden
  • Kontakte außerhalb der Trainingszeit sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt
  • Hygieneregeln beachten, Händewaschen vor und nach dem Sport
  • für jede Trainingseinheit muss eine Person benannt werden, die für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist
  • Dokumentationspflicht: Datum/Zeit, Name und Tel.Nr. jedes Teilnehmers

 

Unser Kraftraum ist ab 02. Juni wieder geöffnet, es dürfen jedoch nur 2 Personen gleichzeitig trainieren. Ansonsten gelten die gleichen Auflagen.

Die dem zugrunde liegende Corona-Verordnung findet ihr unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten+gueltig+ab+2_+Juni