Ab 3. November 2021 gilt in Heidelberg und landesweit die sogenannte Warnstufe der aktuellen Corona-Landesverordnung (gültig seit 28. Oktober 2021).
Damit gelten strengere Maßnahmen für die Teilnahme am Trainingsbetrieb:
- Sport in Innenräumen & Aufenthalt in geschlossenen Räumen (auch Umkleidekabinen): Zutritt nur für Geimpfte, Genesene. Nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR Test.
- Sport im Freien (ohne Nutzung der Umkleidekabinen): Zutritt nur für Geimpfte, Genesene. Nicht immunisierte Personen benötigen einen PCR- oder Antigen Test
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Schüler*innen, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen. Der Schülerstatus ist durch ein entsprechendes Ausweisdokument nachzuweisen.
- beschäftige Personen (z. B. Trainer*innen, ÜL), unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind (CoronaVO Sport vom 04.11.21)
- Jugendlichen bis 17 Jahre, die nicht mehr zu Schule gehen
-
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
Der Anbieter bzw. Veranstalter (in unserem Fall der/die ÜL vor Ort) sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet!
Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien:
Für nicht-immunisierte Sportler*innen und sonstige daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer*innen; Schieds- und Kampfrichter*innen) ist in geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend (CoronaVO Sport vom 04.11.21).
Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 28. Oktober)
Regelungen für den Sport (CoronaVO Sport, gültig ab 05. November)