Mit der neuen CoronaVO vom 09.02.22 entfällt die Dokumentationspflicht für den Sport. Das gilt auch für Sportveranstaltungen.

Zudem sind bei Sportveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zugelassen:

  • 2G: Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 5.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.
  • 2G+: Maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 4.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 10.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen feste Sitz-/Stehplätze, hiervon max. 10 % Stehplätze.

 

Weiterhin gilt:

  • 2G für den Sport in Innenräumen und im Freien
  • FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in geschlossenen Räumen (außer bei der direkten Sportausübung), ebenso im Freien, wenn der Mindestabstand nicht durchgängig eingehalten werden kann
  • Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden
  • Abstands- und Hygieneregeln

 

Weitere Infos zu den derzeit gültigen Regelungen: