In Heidelberg gilt ab Montag, 7. Juni 2021, der dritte Öffnungsschritt der Corona-Landesverordnung. Hinzu kommen weitere Lockerungen, weil die 7-Tages-Inzidenz in der Stadt seit fünf Tagen unter 35 liegt.

Folgende Regelungen gelten somit für den Sport:

  • Freizeit- und Amateursport innen und außen, auch nicht kontaktarme Sportausübung, ist erlaubt.
  • Die Sporthallen sind wieder geöffnet.
  • Gruppengröße: 10 m² pro Person
  • Testpflicht für den Sport in der Halle für Kinder ab 6 Jahren (§ 21 CoronaVO Absatz 8) bzw. Impf- oder Genesenennachweis. Wegfall der Testpflicht im Freien. 
  • Nachweis für Schüler*innen: Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ist ausreichend
  • Duschen und Umkleiden sind unter Einhaltung der Abstandsregel wieder geöffnet. Eine Durchmischung der Gruppen ist zu vermeiden.
  • Maskenpflicht (außer beim Sport)

Es gelten weiterhin die Dokumentationspflicht, die Abstandsregel abseits des Sports, sowie die allgemeinen Hygiene- und Nutzungsregeln für den HTV-Platz und die Hallen.