Mit der am 28. Januar in Kraft getretenen neuen CoronaVO gilt wieder der Stufenplan, Heidelberg befindet sich momentan in der Alarmstufe I.

Folgende Regelungen gelten für den Sport:

  • 2G für den Sport in Innenräumen und im Freien
  • FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren (außer bei der direkten Sportausübung)

 

Ausnahmen der 2G-Regel:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre, allerdings nicht während der Ferien (in den Ferien Test erforderlich)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (Test erforderlich)

Die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis gelten, wurde erneut verlängert. Die Schülerausweisregelung gilt nicht in Wochen, in denen keine regelmäßige Testung an den Schulen stattfindet. Nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler müssen für den Zutritt zu Sportstätten in geschlossenen Räumen in den Ferien grundsätzlich einen Antigen-Testnachweis erbringen.

 

Bei Sportveranstaltungen gilt folgende Anpassung der Kapazitätsbeschränkung und Obergrenzen:

  • bei 2G-Veranstaltungen: max. 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 3.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen sind feste Sitz-/Stehplätze zuzuweisen, hiervon max. 10 % Stehplätze.
  • bei 2G-Plus-Veranstaltungen: maximal 50 % Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Besucher*innen in geschlossenen Räumen und 6.000 Besucher*innen im Freien. Bei mehr als 500 Besucher*innen sind feste Sitz-/Stehplätze zuzuweisen, hiervon max. 10 % Stehplätze.
  • im Hygienekonzept muss dargestellt werden, wie die Maskenpflicht und die Zutrittskontrollen umgesetzt werden.

 

Weiterhin gilt:

  • Abstands- und Hygieneregeln
  • Dokumentationspflicht
  • Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden

 

Weitere Infos zu den derzeit gültigen Regelungen: