Mit der am 16. September in Kraft getretenen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verändert sich die Bewertungsgrundlage des Infektionsgeschehens. Anstelle der 7-Tage-Inzidenz tritt nun die Hospitalisierungsinzidenz. Es wird ein landesweit gültiger Stufenplan eingeführt (Basisstufe, Warnstufe, Alarmstufe). Bei einer Überschreitung bestimmter Grenzwerte sind fortan stufenweise Einschränkungen vorgesehen, dabei wird weiterhin zwischen immunisierten und nicht-immunisierten Personen unterschieden.

Grundsätzlich gilt: Wer keine Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss ein negatives Testergebnis präsentieren (3G-Regel). Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden.

Heidelberg ist derzeit in der sogenannte Basisstufe. Damit gilt weiterhin der bisherige Katalog an Maßnahmen:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann (Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Maskenpflicht befreit)
  • Abstands- und Hygieneregelungen
  • Erfassung der Kontaktdaten
  • 3G-Regel für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich d. h. für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene besteht eine Testpflicht für den Sport in der Halle (ein Schnelltest ist nach wie vor ausreichend in dieser Stufe)

Gültig sind Corona-Schnelltests, die

  • vor Ort unter Aufsicht der/des Veranstalterin/Veranstalters durchgeführt werden
  • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen
  • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden
  • der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein
  • bei Schülerinnen oder Schülern reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen

Das dreistufige Warnsystem ab 16. September auf einen Blick.