Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es, aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes, keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Die bisherige Corona-Verordnung Sport wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske in geschlossenen Innenräumen (FFP2 oder vergleichbar) und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen ist zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, wird aber weiterhin generell empfohlen (§ 2 CoronaVO).