Mit der neuen Corona-VO des Landes vom 19. März 2022 entfallen Kapazitätsbeschränkungen und Personenobergrenzen sowie das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe).

Die derzeit bestehenden Regelungen für den Sport (3G drinnen und draußen, Maskenpflicht abseits des Sportbetriebs) gelten weiterhin, zumindest bis einschließlich 2. April.

Ebenso bleiben die Ausnahmen für unter 6-jährige Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sowie die „Schülerausweisregelung“ bestehen.

Eine Übersicht der Regelungen, die ab dem 19. März gelten findet ihr hier.