Die städtischen Freisportanlagen können ab Montag, 26. April, entsprechend den jeweiligen Vorgaben der Corona-VO wieder genutzt werden.

Konkret heißt das:

  • Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (Corona VO Baden-Württemberg >> Änderungen zum 24. April)

Wenn der Inzidenzwert weiterhin stabil unter 100 bleibt, würde die Bundesnotbremse ab Samstag, 01. Mai, wieder außer Kraft gesetzt und das erweiterte Sporttreiben (Kinder unter 14 Jahren in Gruppen bis zu 20 Kindern) möglich sein.