Coronabedingt konnte die Mitgliederversammlung letztes Jahr nicht stattfinden und auch in diesem Jahr mussten wir den üblichen Termin im April anpassen. Umso mehr freuen wir uns, Euch zur Mitgliederversammlung einladen und Euch wieder persönlich treffen zu können!

Aufgrund der aktuellen Situation gilt für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung die 3G-Regel, d.h. ihr müsst geimpft, genesen oder getestet sein und einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Wir freuen uns auf Euch,
Der Vorstand

Einladung zur Mitgliederversammlung

am Freitag, 8. Oktober 2021, 19:30 Uhr
im HTV-Clubhaus, Restaurant „Moods“,
Carl-Bosch-Str. 10, 69115 Heidelberg

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Gedenken an verstorbene Mitglieder
3. Jahresberichte des Vorstands und des erweiterten Vorstands (Abteilungen) für die Jahre 2019 und 2020
4. Bericht der Rechnungsprüfer (2019 und 2020)
5. Entlastung des Vorstands und des erweiterten Vorstands
6. Neuwahlen des Vorstands und der Revisoren
7. Sonderumlage für städtische Betriebskosten
8. Beratung und Beschlussfassung über Anträge ¬

Auszug aus der Satzung des HTV zum Antrags-, Stimm- und Wahlrecht der Mitglieder:
§ 8 Ziff. 2: Alle Mitglieder haben das Recht, der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie besitzen nach Vollendung des 16. Lebensjahres das Stimm- und Wahlrecht.
§ 15 Abs. 8: Die Anträge der Mitglieder für die Tagesordnung müssen dem Vorstand zu Händen des 1. Vorsitzenden mindestens eine Woche vor dem Zusammentritt der Mitgliederversammlung vorliegen. Später eingehende Anträge werden als Dringlichkeitsanträge behandelt, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Dringlichkeit zustimmen.